Archive: Dezember 2025

23. Dezember 2025

Einladung zum Neujahrsemfpang und Frohe Weihnachten

Egal wie anstrengend, aufregend oder abwechslungsreich das Jahr war, am Ende kommt immer Weihnachten.

 

Die Freien Wähler Filderstadt, der Vorstand des Stadtverbandes und die Mitglieder im Gemeinderat, Kreistag und Regionalversammlung wünschen allen Frohe Festtage im Kreis der Familie undmit  Freunden.

 

Für das neue Jahr wünschen wir allen vor allem Gesundheit, aber auch Hoffnung, Zuversicht und Mut.
Vertrauen wir auf eine gute Zukunft, zu der wir alle unser Bestes beitragen wollen.

 

Gleichzeitig laden wir auch herzlich ein zu unserem Neujahrsempfang 2026 am Mittwoch, 7. Januar, ab 18.30 Uhr im Bürgerzentrum in Bernhausen.

Text/Bild: Hedy Barth-Rößler, Vorsitzende Stadtverband

 


19. Dezember 2025

Doppelhaushalt Filderstadt – Punkte der Freien Wähler

Die finanzielle Zukunft sieht nicht ganz so rosig aus wie in den letzten Jahren. Der Filderstädter Haushalt gerät in eine Schieflage. Wie nun dagegen steuern, damit der Haushalt genehmigungsfähig wird? In den Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen im Gemeinderat und nun auch abgedruckt im Amtsblatt, lassen sich die einzelnen Ideen und Vorschläge nachlesen.

Hier nun die wichtigsten Punkte der Freien Wähler

-Die Nullverschuldung ist passé, die Schulden des Kernhaushaltes wachsen ständig an, noch nicht einmal die laufenden Ausgaben sind durch die Einnahmen abgedeckt.

Wir Freie Wähler sind überzeugt: Weil wir eine starke Gemeinschaft von Bürgerinnen und Bürgern sind, werden wir die Herausforderungen der finanziellen Krise gemeinsam bewältigen können.

Gemeinsinn lebt von Vertrauen.

Transparenz: Die finanziellen Fakten liegen offen auf dem Tisch:

-das Grundsteueraufkommen ist geringer als vor der Grundsteuerreform

-die Gewerbesteuereinnahmen nehmen aufgrund der Wirtschaftskrise und verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten um geschätzt 8 Millionen jährlich ab.

-Schlüsselzuweisungen, wie die Finanzausgleichsrücklage, nehmen zu

-der Anteil an dem Lohn- und Einkommenssteueraufkommen wächst aufgrund schlechterer Schlüsselzahlen zu langsam.

-Auf der Kostenseite wachsen die Umlage- und erheblich.

Ergebnis: Filderstadt ist nicht mehr in der Lage, mit den laufenden Einnahmen die Grundaufgaben zu finanzieren. Bereits 2026/27 ergibt sich jährlich ein strukturelles Defizit von 19 Mio

Zur Wahrheit gehört: Eine Gemeinde, die im Ergebnishaushalt über längere Zeit kein positives Ergebnis erzielt, muss nicht nur darum bangen, dass der Haushalt nicht mehr genehmigt wird, sondern auch, dass eine Zwangsverwaltung droht.

In der derzeitigen Haushaltssituation können keine finanziellen Mittel für Investitionen erwirtschaftet werden.

Hinzu kommt:

Jede Investition und jede Kreditaufnahme belastet den Ergebnishaushalt zusätzlich, sind aber  dringend nötig, um eine Kommune zukunftsfähig zu gestalten.

Dabei sind wesentliche Investitionsvorhaben nicht finanziert:
-Neuaufstellung der Standorte der Blaulichtfamilie
-Realisierung eines neuen zentralen Verwaltungsgebäudes in Bernhausen
-Weiterentwicklung des schon seit mehreren Jahrzehnten projektierten Sportparks
-geschweige denn unvorhergesehene Maßnahmen.

 

Die richtigen Schlussfolgerungen ziehen
Eine offene und ehrliche Analyse ist wichtig. Die Zahlen zeigen: Filderstadt hat nicht nur ein Einnahmeproblem, sondern vor allem ein Ausgabeproblem – und damit dringenden Handlungsbedarf

 

-Ein Abbau des strukturellen Defizits

-Höhe der Personalkosten nachhaltig begrenzen (Antrag 1) und mit einer strukturellen Neuaufstellung zu verbinden (Antrag 2). Auch ist die begonnene Aufgabenanalyse kontinuierlich fortzuschreiben (Antrag 3).

-Für alle Bereiche braucht es umgehend klar benannte Zielbestimmungen und Zielsetzungen, welche Einsparungen wie zu erreichen sind (Antrag 4).

-Eine kritische Analyse bisher selbstverständlicher Prozesse ist sofort anzugehen. Die bisherige Gremienstruktur auf ihre Effizienz und Effektivität hin zu überprüfen (Antrag 5).

-Umgehend ist für mögliche Investitionen ein transparentes Erwartbarkeitsmanagement (Antrag 6).

-Die Höhe der Ermächtigungsübertragungen muss überprüft und entsprechend angepasst werden (Antrag 7).

-Im Blick auf städtische Investitionen und Qualitätsfragen sind die bisher angewandten Standards kritisch zu überprüfen und entsprechend anzupassen (Antrag 8).

-Durch den Verkauf städtischer Grundstücke und Immobilien, die strategisch nicht bedeutsam sind und deren Nutzung und Entwicklung nicht auf absehbare Zeit realisiert werden kann, sind auf eine mögliche Veräußerung zu überprüfen, auch um dringend notwendigen Wohnraum mithilfe privater Investitionen möglichst zeitnah schaffen zu können (Antrag 9).

 

konkrete Ziele und aufeinander abgestimmte Schritte

eine klare Strategie. Dazu braucht es eine kritische, konsequente, mutig-angstfreie Inventur
-Was müssen wir als Stadtgesellschaft für ein gelingendes Miteinander leisten?
-Was können wir (uns) als Stadtgemeinschaft noch leisten?
-Was ist gemeinsam zu leisten, dass Filderstadt nachhaltig leistungsfähig bleibt?]

Die große Herausforderung der Klimakrise betrifft den Dreiklang von wirtschaftlicher Stärke, sozialem Zusammenhang und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Unser entschiedenes Plädoyer

-für Ehrlichkeit und Offenheit und schonungslos transparente Analyse,

-für ein schlüssiges Vorgehen mit klaren Abstimmungsprozessen und Zielsetzungen

-für Folgerichtigkeit mit  entschlossenem, aber besonnenem Handeln

Wir Freie Wähler sind der festen Überzeugung:

-Wir sind den Mitarbeitenden der Verwaltung schuldig, dass sie gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Perspektiven haben gute Arbeitsbedingungen auch im Blick auf eine notwendige Aufgaben- und Prozessanalyse und die Schaffung eines zentraleren Verwaltungsgebäudes (Antrag 10).

-Wir sind es den Ehrenamtlichen schuldig, dass ihr freiwilliges Engagement geschätzt und die notwendigen Rahmenbedingungen gewährleistet sind – nicht zuletzt was eine sichere Unterbringung der Blaulichtfamilie (Antrag 11).und die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur (Antrag 12) betrifft.

-Viele zusätzliche Herausforderungen, beispielsweise die Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter, können finanziell nicht beplant werden, weil entsprechende rechtliche Grundlagen von Seiten des Landes und des Bundes fehlen.

-Was mögliche Einnahmen aus dem „Sondervermögen“ betrifft, fehlen auch hier verlässliche Rahmendaten, um planen zu können.

– bei aller Beteiligung auf allen Ebenen ist zunächst die Verwaltungsspitze handlungspflichtig und am Zug.

 

Was es jetzt braucht sind:

-eine schonungslose Bestandsaufnahme, dessen was ist und (noch) möglich ist

-eine entschlossene Offenheit, was sich verändern soll, kann und muss;

-eine mutige Transparenz des Erwartbaren, was noch geht und was gerade nicht oder nicht mehr,

-eine wertschätzende Diskurskultur, die unterschiedliche Bewertungen zulässt und um die besten Argumente ringt, die der Sache dienen,

Fraktionsvorsitzender Stefan Hermann

 

Antrag 1 und 2 sind interfraktionelle Anträge mit CDU und FDP

Redaktion: Hedy Barth-Rößler

 


3. Dezember 2025

Fortschreibung Regionalplan für Wind und Solar

Nun ist es vollbracht. Nach der 1. Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans für Windkraft und Photovoltaik wurden im Planungsausschuss alle Vorranggebiete intensiv beraten und die Stellungsnahmen berücksichtigt. Beim Thema Windkraft waren mehrere tausend Stellungnahmen auch von Privatpersonen eingegangen, die vom Verband alle bearbeitet und bewertet wurden. Nach den Änderungen war eine 2. Offenlage notwendig, deren Stellungsnahmen ebenfalls bearbeitet wurden und in einer weiteren Ausschusssitzung bewertet.

Nach der neuen Bundesgesetzeslage müssen 0,2 Prozent der Landesfläche für Photovoltaik und 1,8 Prozent der Landesfläche in Baden-Württemberg für Windkraft ausgewiesen werden. Beide Flächenziele hat die Fortschreibung des Regionalplans sichergestellt. Beide Fortschreibungspläne wurden als Satzung in der Regionalversammlung verabschiedet und die Geschäftsstelle beauftragt, diese beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg anzuzeigen.

Somit wurden die Vorbehaltsgebiete bei Solar bzw. die Vorranggebiete bei Windkraft festgelegt und eine Superprivilegierung vermieden (d.h. überall dürften Windräder gebaut werden). Die Regionalversammlung musste raumplanerisch adäquat bewerten, die zu einer Zulässigkeit führen. Mit den Vorranggebieten ist konkret aber noch nichts entschieden. Das obliegt nun den Beteiligten vor Ort, ob überhaupt und wenn wie vorgegangen wird. Dabei muss niemand Wildwuchs ohne lokale Einflussmöglichkeiten befürchten, solche Vorhaben müssen weiterhin vielerlei andere Verfahren durchlaufen. Die Region schafft Planungsrecht. Bauen müssen andere, aber die Voraussetzungen sind jetzt gegeben

Text: Hedy Barth-Rößler, Regionalrätin Fraktion Freie Wähler Region Stuttgart

Bilder: Region Stuttgart