Fortschreibung Regionalplan für Wind und Solar

Nun ist es vollbracht. Nach der 1. Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans für Windkraft und Photovoltaik wurden im Planungsausschuss alle Vorranggebiete intensiv beraten und die Stellungsnahmen berücksichtigt. Beim Thema Windkraft waren mehrere tausend Stellungnahmen auch von Privatpersonen eingegangen, die vom Verband alle bearbeitet und bewertet wurden. Nach den Änderungen war eine 2. Offenlage notwendig, deren Stellungsnahmen ebenfalls bearbeitet wurden und in einer weiteren Ausschusssitzung bewertet.

Nach der neuen Bundesgesetzeslage müssen 0,2 Prozent der Landesfläche für Photovoltaik und 1,8 Prozent der Landesfläche in Baden-Württemberg für Windkraft ausgewiesen werden. Beide Flächenziele hat die Fortschreibung des Regionalplans sichergestellt. Beide Fortschreibungspläne wurden als Satzung in der Regionalversammlung verabschiedet und die Geschäftsstelle beauftragt, diese beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg anzuzeigen.

Somit wurden die Vorbehaltsgebiete bei Solar bzw. die Vorranggebiete bei Windkraft festgelegt und eine Superprivilegierung vermieden (d.h. überall dürften Windräder gebaut werden). Die Regionalversammlung musste raumplanerisch adäquat bewerten, die zu einer Zulässigkeit führen. Mit den Vorranggebieten ist konkret aber noch nichts entschieden. Das obliegt nun den Beteiligten vor Ort, ob überhaupt und wenn wie vorgegangen wird. Dabei muss niemand Wildwuchs ohne lokale Einflussmöglichkeiten befürchten, solche Vorhaben müssen weiterhin vielerlei andere Verfahren durchlaufen. Die Region schafft Planungsrecht. Bauen müssen andere, aber die Voraussetzungen sind jetzt gegeben

Text: Hedy Barth-Rößler, Regionalrätin Fraktion Freie Wähler Region Stuttgart

Bilder: Region Stuttgart