Neue Grundsteuer-Regelung in BW – (k)ein Thema bei Landtagswahl? Auswirkungen auf Kommunen

Presseerklärung der Freien Wähler Fraktion Filderstadt

Neue Grundsteuerregelung Baden-Württemberg – (k)ein Thema bei der Landtagswahl?!

Neues Grundsteuerregelung führt zu erheblichen Verwerfungen auch in Filderstadt

Das am 20. November 2020 vom Landtag beschlossene neue Grundsteuergesetz führt in Ballungsräumen zu erheblichen Veränderungen bei der Veranlagung der Grundsteuer. Dies zeigen Musterrechnungen betroffener Städte in Baden-Württemberg.

Demnach kommt es insbesondere in Ballungsräumen wie Filderstadt aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert trotz eines Abschlags für Grundstücke mit überwiegender Wohnnutzung teilweise zu erheblichen Mehrbelastungen für Grundstückseigentümer/innen und damit auch im Blick auf Mietpreise.

Aufgrund der starken Berücksichtigung der Bodenrichtwerte kommt es je nach Nutzung bei Gewerbeimmobilien mit hohem Nutzungsvolumen auf geringer Fläche zu gravierenden Minderbelastungen, während Kleinbetriebe wie beispielsweise das örtliche Handwerk in kleineren Gebäuden künftig in der Regel tiefer in die Tasche greifen müssen.

Gab es anfänglich bei verschiedenen Landtagsfraktionen heftige Kritik an den neuen Regelungen, die auf Grundlage einer Bundesgesetzgebung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erlassen wurden. Im Wahlkampf scheint das wichtige Thema leider wenig zur Sprache zu kommen.

Die Freie Wähler Fraktion Filderstadt hat in mehrfachen Anträgen vor Beschluss der neuen Landesregelungen darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Grundsteuerreform für die betroffenen Bürger/innen sowie die Gewerbetreibenden möglichst im Blick auf die Einnahmen Filderstadts aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Weitere durch Umlage erhöhter Grundsteuer verursachte Mieterhöhungen müssen aus Sicht der Freien Wähler in Filderstadt angesichts des ohnehin vorhandenen Engpasses an Wohnraum sowie überdurchschnittlicher Mietpreise unbedingt vermieden werden. Auch örtlichen Gewerbebetrieben darf keine Mehrbelastung aufgebürdet werden. Dies ist angesichts der Folgen der Pandemie umso dringlicher.

Die neuen Regelungen der Erhebung der Grundsteuer und deren Folgen müssen für die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler bei der Wahl des Landtages transparent gemacht werden. Die Freie Wähler Fraktion Filderstadt fordert die zur Wahl stehenden Parteien sowie deren Kandidatinnen und Kandidaten zu einer klaren Stellungnahme auf.

Die Freie Wähler Fraktion Filderstadt hat die Verwaltung bereits 2020 darum gebeten, zu prüfen, inwiefern entsprechende Mehrbelastungen angesichts der nun beschlossenen Gesetzeslage in Filderstadt möglichst zu vermeiden sind, ohne das Grundsteuergesamtaufkommen der Stadt damit zu mindern.

Stefan Hermann, Fraktionsvorsitzender