Liegt die Wahrheit nun auf dem Tisch? Antwort des Verkehrsministeriums auf die Anfrage der FW Filderstadt zur halbseitigen Schließung Flughafentunnel

Aufgrund konkreter Anfragen der Freie Wähler Fraktion Filderstadt muss das Verkehrsministerium die ganze Wahrheit auf den Tisch legen

 

– Betriebsgenehmigung Flughafentunnel erlischt Ende Juni 2026

– Land interpretiert Vereinbarhung (alten Vertrag von 1960) anders als Stadt Filderstadt

 

Gleich drei wichtige Nachrichten enthält die Antwort des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, die uns gestern erreicht hat:

Erstens: „Für den Tunnelbetrieb wurde eine befristete Genehmigung bis Ende Juni 2026 ausgestellt– Die Flughafengesellschaft plant, bis dahin alle Sanierungsmaßnahmen fertiggestellt zu haben“. Die Freie Wähler Fraktion hatte aufgrund konkreter Informationen, die das Verkehrsministerium bisher in dieser Klarheit nicht geäußert hatte, in ihren Schreiben konkret nachgefragt. Weshalb dies in dieser Transparenz bisher nicht kommuniziert wurde, wirft Fragen auf.

Die Tatsache der Befristung unterstreicht aus Sicht der Freie Wähler Fraktion jedoch die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden. Diese hätte vor besagter Pressekonferenz stattfinden müssen.

Zweitens: Zur Bewertung der „Vereinbarung über die Planung und den Bau einer Unterführung der Landstrasse I. Ordnung Nr. 1205 Plieningen-Bernhausen unter der verlängerten Startbahn des Verkehrsflughafens Stuttgart“ von 1960!961 (Vertragspartner: Bundesrepublik Deutschland, Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Landkreis Esslingen, Gemeinde Bernhausen, Flughafen GmbH) argumentiert das Ministerium: „Seitdem hat sich das Straßennetz im Großraum um Filderstadt deutlich erweitert… Bei einer halbseitigen Sperrung des Flughafentunnels für den KfZ-Verkehr in Fahrtrichtung Stuttgart-Plieningen (Nord) wäre die Ortsverbindung in Fahrtrichtung Filderstadt (Süd) weiterhin gegeben… Für die Ortsverbindung in Fahrtrichtung Plieningen (Nord) sind für den Kfz-Verkehr aufgrund des zwischenzeitlich ausgebauten Straßennetzes mehrere Verbinden auf klassifizierten Straßen (B 27 und Landstraßen) vorhanden.  Damit ist für das Verkehrsministerium § 1 der Vereinbarung offensichtlich kein Hinderungsgrund für eine einseitige Sperrung: „Die in der Vereinbarung verwendete Formulierung der ‘dauernden Erhaltung einer Ortsverbindung zwischen (…) Stuttgart und den (…) Fildergemeinden“ eine mögliche „Gestaltungsmöglichkeit“ nicht ausgeschlossen, denn sie „ist nicht reduziert auf eine Befahrbarkeit des Tunnels in beide Fahrtrichtungen“. Die Freie Wähler Fraktion hält fest, dass hier eine einseitige Interpretation der Vereinbarung vorliegt, die juristisch zu überprüfen ist.

Drittens: Zur Konnexität mit dem Neubau der B 27 heißt es „wurde Ende des Jahres 2023 lediglich der Ausbau des nördlichen Teils des Projekts B 27, Anschlussstelle Aichtal bis Abschlussstelle Leinfelden-Echterdingen/Nord, also der Bereich von Leinfelden-Echterdingen Nord bis Leinfelden-Echterdingen Süd, zur weiteren Planung  an die Deutsche Fernstraßenplanungs- und – bau GmbH (DEGES) übergeben“.

Dies bedeutet, dass das Land den Neubau dieses Bereiches gegen die jüngst veröffentlichten Mehrheitsverhältnisse der Anrainerkommunen voranzutreiben gedenkt. Die Freie Wähler Fraktion hat sich mehrfach entschieden und mit guten Gründen gegen einen Neubau der B 27 ausgesprochen.

Zu guter Letzt: Die einschlägigen Gutachten zu verschiedenen Umgestaltungsvarianten des Flughafentunnels mittels einer einseitigen Sperrung zeigen deutlich, dass auch mit einer solchen Maßnahme die empfohlene und übliche Fahrbahnbreite für den Radverkehr NICHT gegeben ist, es sich hierbei also NICHT um eine nachhaltige Lösung handelt. Ferner zeigen aktuelle Untersuchungen zur durch eine Teilsperrung des Flughafens entstehende Veränderung der Verlehrsströme in Filderstadt auf, dass eine solche Maßnahme zu deutlichem Mehraufkommen des Kfz-Verkehrs auf den innerörtlichen Querachsen in Bernhausen sowie in Sielmingen (Reutlinger Straße) und der Verbindung Plattenhardt-Bernhausen führen wird.

Die Freie Wähler Fraktion hält daher die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums im Vorfeld des nun eingetroffenen Schreibens nach wie vor für wenig hilfreich, sind jedoch froh, dass aufgrund ihrer Nachfrage nun die ganze Wahrheit auf dem Tisch zu liegen scheint.

Abschließend kündigt das Ministerium die Durchführung eines Runden Tisches an, verbunden mit der Hoffnung, „dass eine solche Veranstaltung zur Versachlichung der Diskussion beiträgt“.

Wir Freie Wähler fragen, weshalb eine „solche Veranstaltung“ bzw. das Minimum einer Kontaktnahme der betroffenen Kommunen auf Augenhöhe nicht vor der Pressmeldung veranlasst wurde. Zur Versachlichung hat diese Unterlassung aus Sicht der Freie Wähler Fraktion ebenso wenig beigetragen wie die Tatsache, dass bei der damaligen Pressemeldung weder auf oben genannten Vereinbarung noch auf die Tatsache der Befristung der Betriebsgenehmigung eingegangen wurde.

Stefan Hermann, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler Fraktion Filderstadt

Hedy Barth-Rößler, Stv. Vorsitzende Freie Wähler Filderstadt e.V.