Dauerthema Flughafentunnel – Antwort des Ministers auf unsere Anfragen

 

Interessante Antworten des Verkehrsministers auf unsere Fragen zum Flughafentunnel

Nachdem Fraktionsvorsitzender Stefan Hermann vor Wochen dem Landesverkehrsminister einen Fragenkatalog zum Flughafentunnel zugesandt hat, ist nun das Antwortschreiben angekommen – mit „interessanten“ Informationen, die wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen:

1.) „Die Flughafen Stuttgart GmbH setzt sich dafür ein, dass die Verbindung für alle Gruppen bestmöglich nutzbar bleibt… [und] steht zu diesen Themen weiterhin im Dialog mit dem Verkehrsministerium“. Das heißt: Auch der Flughafen ist GEGEN eine einseitige Sperrung des Flughafentunnels. Dies bestätigt auch eine Schilderung der Gespräche in der Aufsichtsratssitzung am 23.4.2024.

2.) „Angaben zu eventuellen Zusatzkosten für die Ertüchtigung von Knotenpunkten etc. sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich… Beim Ausbau der B 27 handelt es sich um eine Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans“. Will heißen: Die bisher veröffentlichte Gegenüberstellung der Kosten für einen gesonderten Tunnel und die Lösung mit einer einseitigen Sperrung sind höchst irreführend und können nicht miteinander verglichen werden.

3.) „Die Qualitätsstandards für Radschnellwege des Landes sehen eine Mindestbreite von 4,00 m vor. In begründeten Fällen kann dieser Wert unterschritten werden“. Dies bedeutet: Bei einer einseitigen Sperrung des Tunnels wird von einem Ausnahmefall Gebrauch gemacht, der alles andere als eine nachhaltige, zukunftsfähige und attraktive Lösung ist, zumal der Mischverkehr weiter beibehalten wird.

4.) Laut der Betriebsgenehmigung vom 18.07.2024 erlischt diese (mit detaillierten Auflagen versehen) zum 30.06.2026. „Eine Verlängerung… kann erfolgen, wenn für den Genehmigungszeitraum ein sicherer Tunnelbetrieb sichergestellt ist“, wofür die Vorlage einer Sicherheitsdokumentation erforderlich ist“. Eine Verlängerung ist demnach nicht ausgeschlossen, aber mit hohen Hürden verbunden.

5.) Im Blick auf die Vereinbarung mit der Stadt Filderstadt aus dem Jahr 1960/61 verweist das Ministerium auf ein rechtliches Gutachten, wonach diese „der beabsichtigten Teileinziehung nicht entgegensteht“. Das Land sieht sich demnach nicht mehr an den Vertrag gebunden. All diese Tatsachen und Fakten bestätigen, dass die derzeit favorisierte Lösung auf tönernen Füßen steht und keinesfalls zukunftsfähig ist – weder für den Auto- noch für den Rad- noch für den Fußverkehr. Und sie bestätigen auch, dass der Flughafen alles andere als damit einverstanden ist.

Text: Stefan Hermann, Fraktionsvorsitzender
Grafik: Hedy Barth-Rößler, Stadtverband Freie Wähler Filderstadt e.V.